Großbritannien sucht nach Daten und Berichten zur Prüfung der Sicherheit von Nanomaterialien in Kosmetika
Das britische Amt für Produktsicherheit und -standards (OPSS) fordert Daten und wissenschaftliche Informationen von allen interessierten Parteien, z. B. Wissenschaftlern, Kosmetikherstellern, Rohstofflieferanten, Verbraucherverbänden usw., die für die Sicherheitsbewertung von Nanomaterialien relevant sind Kosmetika. Von besonderem Interesse sind folgende Nanomaterialien (oder oberflächenfunktionalisierte Varianten, Legierungen oder andere verwandte Varianten):
Die Fristen für die Einreichung sind wie folgt:
Siehe auch: 11 Änderungen am SCCS-Leitfaden für kosmetische Sicherheitstests – plus eine Anmerkung zu „Nano“
Gemäß OPSS müssen alle eingereichten wissenschaftlichen Daten alle relevanten Elemente enthalten, die im Leitfaden des Wissenschaftlichen Ausschusses für Verbrauchersicherheit zur Sicherheitsbewertung von Nanomaterialien in Kosmetika vorgeschrieben sind. Das Büro weist darauf hin, dass dies besonders wichtig für die Schlüsselstudien ist, die den kritischen No Observed Adverse Effect Level (NOAEL) und Ausgangspunkt sowie den Hautabsorptionswert unterstützen.
Das OPSS fügt hinzu, dass die Wissenschaftliche Beratergruppe für Chemikaliensicherheit (SAG-CS) in neuen Sicherheitsbewertungen 70 kg als Standardkörpergewichtsannahme für Erwachsene verwenden wird, was mit anderen britischen Gruppen wie dem britischen Ausschuss für Toxizität von Chemikalien in Lebensmitteln übereinstimmt , Konsumgüter und Umwelt. Diese Gruppe führt chemische Risikobewertungen in einer Reihe von Sektoren durch und hat sich auf dieses Standardkörpergewicht für Erwachsene als repräsentativ für die erwachsene Bevölkerung im Vereinigten Königreich geeinigt.
Als Hintergrund sieht Artikel 16 der britischen Kosmetikverordnung vor, dass kosmetische Produkte, die Nanomaterialien enthalten, dem Außenminister mindestens sechs Monate vor dem Inverkehrbringen gemeldet werden müssen. Diese Benachrichtigungen können über das Portal „Submit Cosmetic Product Notification“ (SCPN) ausgefüllt werden. Bei Nanomaterialien, die nicht in den Anhängen IV, V und VI aufgeführt sind, müssen die Meldungen zusätzliche Daten zur Sicherheit des Nanomaterials für die Verwendung in kosmetischen Mitteln gemäß Artikel 16 enthalten.